Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rent Events GmbH für die Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rent Events GmbH

Stand: 09.06.2025

Im Eichenforst 23
51069 Köln
E-Mail: info@rent-events.de
Website: www.rent-events.de

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Bedingungen sind Grundlage aller Vertragsverhältnisse zwischen der Rent Events GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“). Entgegenstehende AGB des Mieters werden nicht anerkannt.

§ 2 Eigentum und Vertragsform

Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentum an den Mietgeräten. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Preise, Abholung und Lieferung

Alle angegebenen Preise sind Tagespreise und verstehen sich grundsätzlich als Abholpreise. Die Abholung und Rückgabe erfolgt in den Geschäftsräumen des Vermieters, sofern keine Lieferung vereinbart wurde. Anfallende Lieferkosten trägt der Mieter.

§ 4 Identitätsnachweis bei Abholung

Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis mit deutscher Anschrift vorzulegen.

§ 5 Versicherung und Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, alle im Mietvertrag, in diesen AGB und in den übergebenen Sicherheits- oder Bedienhinweisen enthaltenen Vorschriften vollständig einzuhalten. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, haftet er uneingeschränkt für sämtliche daraus resultierenden Schäden – auch gegenüber Dritten. Dies gilt insbesondere bei fehlender Beaufsichtigung, nicht erfolgter Sicherung, fehlerhaftem Aufbau oder unsachgemäßer Verwendung. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Verpflichtungen zurückzuführen sind. Eine Versicherung ist nicht im Mietpreis enthalten.

§ 6 Zustand und Funktionsfähigkeit der Geräte

Der Vermieter prüft Geräte vor Übergabe auf Funktion. Bei später auftretenden Mängeln kann der Vermieter ein entsprechendes Ersatzgerät liefern.

§ 7 Mängelanzeige

Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe zu prüfen und sichtbare Mängel binnen 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zu ordnungsgemäßer und pfleglicher Behandlung. Nur geschultes Personal darf Geräte bedienen. Bei Open-Air-Veranstaltungen müssen Geräte vor Witterung geschützt werden. Die Aufbewahrung muss in einem verschlossenen Gebäude erfolgen – Fahrzeuge und Garagen sind unzulässig.

§ 9 Rückgabe und Nutzungsentgelt bei verspäteter Rückgabe

Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, schuldet der Mieter ein Nutzungsentgelt in Höhe der Tagesmiete sowie 50 % Zuschlag. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 10 Rücktritt / Stornierung

Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Pauschalen:

• bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 25 %

• 3 Wochen bis 4 Tage: 40 %

• 4 Tage bis 24 Std.: 60 %

• < 24 Std.: 100 %

Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

§ 11 Mietpreis bei Nichtverwendung

Der volle Mietpreis wird auch fällig, wenn das Gerät nicht benutzt oder nur bereitgehalten wurde.

§ 12 Beschädigungen, Verlust und Reinigung

Der Mieter trägt Reparaturkosten bei Beschädigungen sowie den Wiederbeschaffungswert bei Verlust. Stark verschmutzte Geräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt.

§ 13 Kaution

Der Vermieter kann eine angemessene Kaution verlangen.

§ 14 Weitervermietung und Rechte Dritter

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter hat den Vermieter bei Pfändung oder Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

§ 15 Rücknahme und Prüfung

Die Rücknahme bestätigt nicht die Mängelfreiheit. Der Vermieter kann innerhalb von 7 Tagen Schäden anzeigen.

§ 16 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Der Mieter gestattet dem Vermieter den Zutritt zum Einsatzort zur Rückholung.

§ 17 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch stets beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) bleibt unberührt.

§ 18 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missachtung der Sicherheitsvorgaben, Aufsichtspflichtverletzungen oder durch Dritte – z. B. Veranstaltungsteilnehmer – verursacht werden. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder andere externe Einflüsse. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch sein Verhalten oder das seiner Gäste verursacht wurde. Er verpflichtet sich, den Vermieter von allen hierdurch entstehenden Forderungen Dritter vollständig freizustellen.

§ 19 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

§ 20 Ortungssysteme und Datenschutz

Einige Geräte verfügen über GPS. Bei verspäteter Rückgabe oder Grenznähe kann die Position ermittelt werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten dienen ausschließlich dem Schutz der Geräte.

§ 21 Einbeziehung der AGB

Diese AGB gelten bei Auftragserteilung als akzeptiert, sofern sie dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung standen.

§ 22 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Köln.

Zusatzbedingungen – Aufblasbare Zelte

Brand- und Verbrennungsgefahr! Das Zelt besteht aus leicht entzündlichem Material.

– Keine Koch- oder Heizgeräte im Zelt aufstellen.

– Keine Beleuchtungskörper, die Hitze abstrahlen, in der Nähe der Zeltwände oder -decken verwenden.

– Keine eingeschalteten elektrischen Geräte im oder nahe dem Zelt betreiben.

– Keine Gas- oder offenen Feuerquellen verwenden.

– Permanente Sonneneinstrahlung vermeiden, um Hitzestau zu verhindern.

– Ausgang stets freihalten.

– Vor Aufbau sind die Sicherheitshinweise sorgfältig zu lesen und zu beachten (siehe Sicherheitshinweise-Aufblasbarer-Club.pdf).

Zusatzbedingungen – Pavillons und Zelte

1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Personen oder Sachen, die durch Pavillons/Zelte verursacht werden.

2. Aufbau nur auf ebenem Untergrund, ausreichende Sicherung gegen Wind notwendig.

3. Bei zu erwartenden Windböen > 35km/h, Hagel oder Schneefall sind die Pavillons/Zelte umgehend abzubauen.

4. Planenmaterial darf nicht in der Nähe von Hitzequellen oder offenem Feuer verwendet werden.

5. Die Aufbauanleitung ist genau zu beachten.

6. Verschmutzte oder nasse Pavillons bei Rückgabe führen zu einer Reinigungspauschale (40 €/Std).

Zusatzbedingungen – Laser

1. Laserstrahlen sind gefährlich – niemals direkt in den Strahl blicken.

2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Personen oder Sachen.

3. Die Laseranlage muss so installiert sein, dass keine Gefahr für Dritte besteht.

4. Der mitgelieferte Notausschalter ist zwingend zu verwenden.

5. Bei Lasern der Klasse 3R, 3B oder 4 ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB) erforderlich. Anmeldung bei der BG und den Behörden ist verpflichtend.

Zusatzbedingungen – Stromerzeuger

1. Stromerzeuger werden bei Abholung und Rückgabe getestet.

2. Nur waagerecht aufstellen und betreiben.

3. Vor dem Start Verbraucher trennen.

4. Tanken nur im Stillstand des Motors.

5. Alle Schäden/Ausfälle sind unverzüglich zu melden.

6. Reparaturen oder Einstellungen durch den Mieter sind verboten.

7. Geräte sind vor Regen und Feuchtigkeit zu schützen.

8. Keine Haftung bei Nichtbeachtung dieser Hinweise oder Nutzungsausfall.

Zusatzbedingungen – Powerbanks

1. Powerbanks werden bei Abholung und Rückgabe getestet.

2. Verbraucher sind vor dem Start zu trennen.

3. Schäden/Ausfälle sind sofort zu melden.

4. Reparaturen durch den Mieter sind untersagt.

5. Vor Regen und Feuchtigkeit schützen.

6. Keine Haftung bei Nichtbeachtung der Hinweise oder Ausfall der Geräte.

Zusatzbedingungen – Hüpfburgen

1. Nutzung nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person.

2. Betrieb bei Regen oder Wind über 40 km/h ist untersagt. Hüpfburg ist dann zu sichern oder abzubauen.

3. Aufbau nur auf sauberem, weichem und ebenem Untergrund. Bei harten Flächen Schutzunterlage erforderlich.

4. Zwingende Verankerung mit Heringen oder Gewichten.

5. In der Hüpfburg verboten: Speisen, Getränke, spitze oder scharfe Gegenstände, Schuhe, Brillen, Schmuck, Saltos, Kletteraktionen, Raufen.

6. Maximalbelastung und Personenzahl laut Hersteller einhalten. Nutzung durch Erwachsene nur bei freigegebenen Modellen.

7. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Aufsicht oder Missachtung dieser Regeln – auch durch Dritte.

8. Rückgabe nur trocken, sauber und unbeschädigt. Reinigungsaufwand wird mit 40 €/Std. berechnet.

9. Bei angekündigtem Unwetter ist eine kostenlose Stornierung bis 24 h vor Mietbeginn möglich (schriftlich).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rent Events GmbH für den Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rent Events GmbH für den Verkauf

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Rent Events GmbH) über die Internetseite www.rent-events.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

Verbraucher im Sinne der Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von gebrauchten Waren. Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche können Sie diesen aufrufen und Änderungen vornehmen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl von Zahlungs- und Versandbedingungen wird Ihnen auf der Bestellübersichtsseite nochmals alles angezeigt. Mit dem Absenden der Bestellung über „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang der Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

Die Annahme des Angebots erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) mit Angabe zur Ausführung oder Auslieferung der Bestellung. Erfolgt keine Bestätigung, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Die Bestellabwicklung erfolgt per E-Mail, teils automatisiert. Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und keine Filter die Kommunikation blockieren.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

Sie übermitteln uns alle zur Gestaltung erforderlichen Informationen und Dateien unverzüglich nach Vertragsschluss. Unsere Formatvorgaben sind zu beachten.

Sie versichern, keine Inhalte zu übermitteln, die Rechte Dritter verletzen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, inklusive der Kosten der notwendigen rechtlichen Vertretung.

Wir prüfen übermittelte Inhalte nicht auf inhaltliche Richtigkeit und übernehmen keine diesbezügliche Haftung.

§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen

Sofern Reparaturleistungen Vertragsbestandteil sind, werden diese nach bestem Wissen persönlich oder durch Dritte ausgeführt.

Der Mieter ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere durch vollständige Fehlerbeschreibung und Bereitstellung des defekten Geräts.

Versandkosten des defekten Gerätes an uns trägt der Mieter.

Die Reparatur erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 bis 30 Tagen ab Wareneingang. Bei Vorkasse gilt der Eingang Ihrer Zahlung als Startzeitpunkt.

Wird vor Beginn der Ausführung gemäß § 648 S. 1 BGB gekündigt, behalten wir 10 % der vereinbarten Vergütung ein, es sei denn, Sie weisen geringere Kosten nach.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Bei Unternehmern gilt:

a) Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen.

b) Im Weiterverkaufsfall treten Sie Ihre Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.

c) Bei Verbindung/Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Warenwerts.

d) Wir geben Sicherheiten frei, wenn deren realisierbarer Wert 10 % der zu sichernden Forderungen übersteigt.

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach einem Jahr auftritt.

Diese Frist gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen oder Garantie.

Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Mängel und Transportschäden bei Lieferung anzuzeigen.

Für Unternehmer gilt:

a) Maßgeblich ist nur unsere Artikelbeschreibung.

b) Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach zwei erfolglosen Versuchen können Sie Minderung oder Rücktritt verlangen.

c) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, außer in den oben genannten Ausnahmefällen.

§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, sofern keine zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern Sie Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

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