Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rent Events GmbH für die Vermietung

1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Rent Events GmbH und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Rent Events GmbH in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.

3. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.

4. Alle auf der Website angegebene Preise sind Tagespreise, d.h. „von Heute auf Morgen“. Abholungs- und Rückgabezeiten werden jeweils individuell vereinbart.

5. Unsere Preise sind grundsätzlich – falls nicht anders vereinbart Abholpreise. Der Mieter muss das Vermietmaterial in unseren Geschäftsräumen (Bergisch Gladbacher Str. 1085, 51069 Köln) abholen und wieder abgeben. Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

6. Bei der Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Auf dem Ausweisdokument müssen Name sowie eine deutsche Anschrift vermerkt sein.

7. Bei Auslieferung und Installation durch den Vermieter ist der Mietgegenstand bis zur Übergabe an den Mieter gegen Diebstahl und sonstigen Verlust sowie Beschädigung versichert, sofern den Mieter kein Verschulden betrifft. Im Übrigen haftet der Mieter auch für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstandes, auch durch Dritte. Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.

8. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietgegenstand vor der Übergabe an den Mieter oder seines Bevollmächtigten auf den Zustand sowie auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sollten nach Übergabe nicht vom Vermieter zu vertretende Funktionsstörungen auftreten, ist der Vermieter zur Auswahl eines anderen entsprechenden Mietgegenstandes berechtigt. Leistungs- und typenbedingte Abweichungen hat der Mieter in diesem Falle zu akzeptieren.

9. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel binnen 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

10. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Bei Freiluftveranstaltungen („Open-Air-Veranstaltungen“) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden und vor Wetter geschützt sein. Außerdem verpflichtet sich der Mieter zu einer sicheren und ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Mietgegenstände. Die Aufbewahrung des Equipments darf nicht in einem KFZ oder LKW vorgenommen werden, sondern nur in einem verschließbaren Gebäude (Haus oder Wohnung). Eine Aufbewahrung in einer Garage oder einem vergleichbaren Gebäude ist ebenfalls nicht gestattet. Die Wohnungstür/Haustür muss durch ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag gesichert sein.

11. Die vereinbarte Mietzeit ist pünktlich einzuhalten. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Mieter für jeden einzelnen Tag der Mietüberschreitung mit einem Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete, sowie eines zusätzlichen Schadensersatzbetrages in Höhe des halben Mietzinses pro Miettag, ohne dass es hierfür eines Nachweises bedarf.

12. Bei Kündigung/Stornierung eines Vertrages durch den Mieter hat dieser Schadensersatz auf Grund entgangenen Gewinnes zu leisten, ohne dass es hierfür eines Nachweises bedarf. Eine Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Bei Kündigung bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes

Bei Kündigung zwischen 3 Wochen bis 4 Tagen vor Mietbeginn: 40% des Auftragswertes

Bei Kündigung zwischen 4 Tagen und 24 Stunden vor Mietbeginn: 60% des Auftragswertes

Bei späterer Kündigung ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

13. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Geräte nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

14. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten. Des Weiteren werden stark verschmutzt zurückgebrachte Geräte auf Kosten des Mieters gereinigt.

15. Der Vermieter ist berechtigt, eine dem Anschaffungswert des Mietgegenstandes entsprechende Kautionszahlung vor Aushändigung / Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter, zu verlangen.

16. Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte überlassen werden. Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet, beeinträchtigt, beschädigt oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung, bzw. zur Reparatur derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

17. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

18. Der Vermieter ist unter Angabe von Gründen jederzeit mündlich oder schriftlich zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Er oder sein Beauftragter können dabei den Mietgegenstand in Besitz nehmen. Für diesen Fall erklärt der Mieter ausdrücklich und unwiderruflich sein Einverständnis mit dem Betreten des Einsatzortes.

19. Der Vermieter übernimmt – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung für Schäden und / oder Folgeschäden, welche durch Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes entstehen. Dies gilt auch für etwaige Personenschäden.

20. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.

21. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

22. Mietgegenstände mit einem Ortungssystem: Einige Mietgegenstände der Rent Events GmbH  sind mit einer Technik ausgestattet, die für die Rent Events GmbH die Position des Gegenstandes bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass die Rent Events GmbH GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie die Mietgegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Mietgegenstände und der vertraglichen Rechte der Rent Events GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Rent Events GmbH aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

23. Mit einer Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) ausgehändigt (Rückseite Lieferschein, Aushang Lager, Homepage, Email) und werden ohne Einschränkungen anerkannt.

24. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine im Sinn der Bestimmungen am nächsten liegende Vereinbarung ein.

25. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zusatzbedingungen für Veranstaltungen, bei denen unser Personal beteiligt ist

Zusatzbedingungen für die Vermietung von Pavillons und Zelten

1. Der Mieter übernimmt jegliche Haftung für Personen- und/oder Sachschäden die durch Pavillons oder Zelte verursacht werden.

2. Unsere Pavillons oder Zelte müssen auf ebenen Flächen aufgebaut werden und ausreichend gegen äußere Einflüsse gesichert sein.

3. Verwenden Sie unsere Pavillons und Zelte nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen: Bei starken Windböen, Sturm, Starkregen, Hagel oder Schneefall oder wenn sich solche Bedingungen ankündigen, muss der Pavillon oder das Zelt abgebaut werden.

5. Das  Planenmaterial muss von allen Hitze- und offenen Feuerquellen ferngehalten werden.

6. Beachten Sie die Sicherheitshinweise in der Aufbauanleitung.

4. Falls die Pavillons bei der Rückgabe verschmutzt oder feucht sein sollten, erheben wir eine Reinigungspauschale in Höhe des Arbeitsaufwandes. Dabei wird ein Stundensatz von 40€ zugrundgelegt.

Zusatzbedingungen für die Vermietung von Lasern

1. Laserstrahlung ist gefährlich, und kann schon bei kurzem Augenkontakt zu bleibenden Schäden führen, deshalb niemals direkt in den Strahl blicken.

2. Der Mieter übernimmt jegliche Haftung für Personen- und/oder Sachschäden die durch Laserstrahlung verursacht werden.

3. Der Mieter der Laseranlage hat den Laser so zu installieren dass keinerlei Gefahr für andere besteht.

4. Der mitgelieferte Notausschalter ist zwingend anzuschließen um den Laserstrahl im Notfall schnell unterbrechen zu können.

5. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (VBG93) für Show-Laser der Klasse 3R ein Laserschutzbeauftragter (LSB) schriftlich zu bestellen ist. Ferner müssen alle Laser der Klasse 3B und 4 bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und den zuständigen örtlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) vor der ersten Inbetriebnahme gemeldet werden.

Zusatzbedingungen für die Vermietung von Stromerzeugern

1. Die Stromerzeuger werden bei Abholung und Rückgabe getestet!

2. Wichtig: Die Stromerzeuger müssen stets gerade (waagrecht) aufgestellt und betrieben werden!

3. Vor dem Starten der Stromerzeuger sind sämtliche Verbraucher vom Generator zu trennen!

4. Die Tankbefüllung mit den vorgeschriebenen Brennstoffen darf nur im Stillstand der Motoren erfolgen!

5. Sämtliche Schäden / Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen!

6. Bei Ausfällen der Geräte ist es dem Mieter strikt untersagt, eigenhändig Reparaturen durchzuführen! Ebenso ist es dem Mieter strikt untersagt, Motoreneinstellungen zu verändern!

7. Die Stromerzeuger müssen in jedem Fall vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden.

8. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Stromerzeuger oder durch Nichtbeachtung der Mietbedingungen entstehen! Wir übernehmen auch keine Haftung für Nutzungsausfall (falls Stromerzeuger nicht funktioniert!!

Zusatzbedingungen für die Vermietung von Powerbanks

1. Die Powerbanks werden bei Abholung und Rückgabe getestet!

2. Vor dem Starten der Powerbanks sind sämtliche Verbraucher vom Gerät zu trennen!

3. Sämtliche Schäden / Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen!

4. Bei Ausfällen der Geräte ist es dem Mieter strikt untersagt, eigenhändig Reparaturen durchzuführen!

5. Die Powerbanks müssen in jedem Fall vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden.

6. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Powerbanks oder durch Nichtbeachtung der Mietbedingungen entstehen! Wir übernehmen auch keine Haftung für Nutzungsausfall (falls eine Powerbank nicht funktioniert).

Stand 09.01.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Firma Rent Events GmbH für den Verkauf:

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Rent Events GmbH) über die Internetseite www.rent-events.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von gebrauchten Waren.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren  im „Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion “zurück” des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “zahlungspflichtig bestellen” geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparatur arbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur einschließlich Aufgabe des Gerätes zum Versand innerhalb von 14 – 30 Tagen nach Zugang des zu reparierenden Gerätes (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung).

(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Sache zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 
 
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